Das Pilgerzimmer im Hachehuus ist ab dem 1.7. wieder geöffnet.
Voraussetzung zur Übernachtung ist ein negativer Coronatest (PCR-Test, Antigen-Test in einem Testzentrum oder Selbsttest mit Durchführung unter Aufsicht eines Verantwortlichen).
Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.
Als Geimpfte gelten Personen mit einem Nachweis einer mind. 14 Tage zurückliegenden vollständigen Impfung.
Als Genesene gelten Personen, die eine Infektion mittels positivem PCR-Test nachweisen können, der mind. 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt.