Kirchenvorstandsbildungsgesetz

26. Oktober 2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,

auf http://wahl24.landeskirche-hannovers.de haben Sie ab sofort die Möglichkeit, sich an der Erarbeitung eines neuen Kirchengesetzes über die Bildung der Kirchenvorstände (Kirchenvorstandsbildungsgesetz – KVBG) zu beteiligen.

Das öffentliche Stellungnahmeverfahren endet am 30. April 2021. Bis dahin können alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen sowie interessierte Einzelpersonen und Gruppen den aktuellen Gesetzentwurf auf der Website einsehen und kommentieren. Auch neue, bisher nicht diskutierte Ideen sind willkommen.

Der Gesetzentwurf ist in der Landessynode vorgestellt worden. Als wichtigste Neuerung sieht er als zusätzliche Wahlverfahren eine Allgemeine Briefwahl und eine Onlinewahl vor. Jedes wahlberechtigte Kirchenmitglied erhält dann von einer zentralen Stelle Briefwahlunterlagen und einen Zugang für die Onlinewahl. Daneben kann jeder Kirchenvorstand für seine Kirchengemeinde entscheiden, ob zusätzlich ein Wahllokal geöffnet wird.

Auf der Website können nun einzelne Absätze des Entwurfs kommentiert werden. Als Hilfestellung wird der derzeit gültige Gesetzestext gegenüber gestellt.
Auch ist es möglich, Kommentare zum gesamten Text einzureichen.

Die Website erläutert weitere Einzelheiten des Reformprozesses, wie den Zwischenbericht des Landeskirchenamtes, Auswertungen zur Wahl 2018 sowie die weiteren Schritte der Reform des Kirchenvorstandsbildungsgesetzes.

Der endgültige Gesetzentwurf soll im Herbst 2021 in die Landessynode eingebracht werden. Sie könnte das neue Kirchenvorstandsbildungsgesetz dann im Frühjahr 2022 endgültig beschließen, sodass es rechtzeitig vor der im Jahr 2024 anstehenden Wahl in Kraft tritt.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme am Beteiligungsverfahren!

Mit herzlichen Grüßen
Dr. Stephanie Springer; Präsidentin des Landeskirchenamts der Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers